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Sportentwicklung  

Hinweise zum BTTV-Newsletter 48/2012 vom 29.11.2012 - Automatisiert erstellte Entscheidungen aus click-TT

Wichtiger Hinweis

Liebe Sportkameradinnen und -kameraden,

im Newsletter des BTTV 48/2012 vom 29.11.2012 wird u. a. erläutert, dass ab dem 01.01.2013 für die 3 nachfolgend genannten Verstöße die Entscheidungen direkt aus Click-TT erstellt werden (= Erhebung der Ordnungsgebühren gemäß RVStO des BTTV).

Damit wird nur der Spiel- bzw. Rundenleiter entlastet - es werden KEINE NEUEN Gebühren erhoben! Die Ordnungsgebühren sind schon immer lt. Satzung des BTTV bei Verstößen in der festgelegten Höhe auszusprechen. Bisher war dies Aufgabe des Rundenleiters, ab 01.01.2013 übernimmt das System dies automatisch bei folgenen Verstößen:

  1. Nichtantreten einer Mannschaft im Ligenspielbetrieb (RVStO § 36)
    nicht im Pokalspielbetrieb - hier muss der Rundenleiter (bei uns Thomas Stengel) immer noch manuell die Ordnungsgebühr auslösen.
  2. Antreten in verminderter Mannschaftsstärke (RVStO § 39)
  3. Rückzug von Mannschaften (RVStO § 41)

Nochmals: Die Ordnungegebühren sind nicht neu - es wurde nur die Umsetzung automatisiert damit die Rundenleiter entlastet sind und im gesamten Gebiet des BTTV einheitlich alle diese Gebühren erhoben werden!

Bevor nun der "große Aufschrei" kommt, guckt euch bitte erst einmal die RVStO in der gültigen Fassung vom 10.07.2011 an - die OG sind im dritten Abschnitt ab Seite 11 (§29 ff.) aufgelistet. Ich habe euch auch die entsprechende Seite mal als Bild hier hinterlegt.
Die jeweils gültige RVStO könnt Ihr im Menü "Service" - "Downloads" - "Handbuchinhalte" herunterladen bzw. ansehen.

Gerade der Verstoß gemäß RVStO §39 (verminderte Mannschaftstärke)hat auf Kreisebene bei der Jugend UND den Erwachsenen KEINE finanziellen Auswirkungen, da die Ordnungsgebühr hier jeweils auf 0 EUR festgesetzt ist.
Hier berücksichtigt der BTTV, dass gerade auf Kreisebene in den unteren Ligen eher "Hobbyspieler" aktiv sind und hier des öfteren mal SpielerInnen ausfallen.
Es wird also automatisch ein Bescheid mit einer Ordnungsgebühr von 0 EUR erstellt.

Selbstverständlich kann der Verein wie bisher auch Protest bzw. Einspruch gegen eine Entscheidung einlegen - also alles halb so schlimm wie es klingt...

Jürgen Sperber
Kreisvorsitzender

 

Auszug aus der aktuell gültigen Rechts-, Verfahrens- und Strafordnung des BTTV

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